Praxis-Nachrichten
Neues aus der Arztpraxis GolmVitamin-B12-Injektion
Liebe Patientinnen und Patienten,
ab dem kommenden Jahr ergeben sich einige Änderungen, über die wir Sie an dieser Stelle informieren möchten. Eine Änderung betrifft die Vitamin-B12-Injektionen.
Die Verabreichung von Vitamin-B12-Spritzen zur Aufrechterhaltung des Vitaminspiegels für das allgemeine Wohlbefinden stellt keine kassenärztliche Leistung dar. Unsere Praxis hat diese Injektionen seit 2010 als freiwilligen Service kostenfrei vorgenommen. Seit dieser Zeit hat sich die Patientenzahl jedoch verdreifacht und die Vitamin-B12-Injektionen haben mittlerweile einen Umfang angenommen, den wir nicht mehr in der bisherigen Weise leisten können.
Gerne wollen wir Ihnen diesen Service aber weiter anbieten.
Aus diesem Grund stellen wir die Vitamin-B12-Injektionen ab 1. Januar 2025 gemäß Gebührenordnung GÖÄ privat in Rechnung. Die Ampullen besorgen Sie sich mit dem von uns ausgestellten Rezept wie gewohnt selbst in der Apotheke.
Ausgenommen sind Erkrankungen, die die Gabe von Vitamin B12 erfordern und deren Kosten regulär von den Kassen übernommen werden. Die hierfür in Frage kommenden Patienten werden von unseren Ärzten informiert. Für sie ist die Verabreichung der Spritzen in der Praxis weiterhin kostenfrei.
Elektronische Patientenakte
Eine weitere Neuerung ab 2025 betrifft die elektronische Patientenakte (ePA). Anfang 2025 startet die bundesweite Einführung der ePA stufenweise. Die Krankenkassen legen die Akte für den Patienten „leer“ an.
Nach und nach wird sie dann von Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken mit Daten gefüllt. Dazu gehören zum Beispiel Ihre Diagnosen, die Medikamentenliste, aktuelle Befunde und Arztbriefe sowie Labordaten. Als Patient haben Sie jederzeit das Recht, die Nutzung der ePA einzuschränken bzw. zu untersagen.
Ab Januar 2025 werden wir Ihnen eine entsprechende Einverständniserklärung übergeben.
Grippeschutzimpfung
Liebe Patientinnen und Patienten,
der Impfstoff für die saisonale Grippeschutzimpfung ist eingetroffen.
Ab sofort können Sie sich zu folgenden Zeiten gegen die Grippe impfen lassen.
- Mo.: 9.30 – 12.00 Uhr
- Di.: 9.30 – 12.00 Uhr und 14.30 – 17.00 Uhr
- Mi.: 9.30 – 12.00 Uhr
- Do.: 9.30 – 12.00 Uhr und 14.30 – 17.00 Uhr
- Fr.: 9.30 – 11.00 Uhr
Informationen zu eventuell geänderten Öffnungszeiten der Praxis erhalten Sie unter dem Info-Punkt Sprechzeiten hier.
Bitte bringen Sie zur Impfung ihren Impfausweis mit.
Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Grippe-Impfung sieben Tage infektfrei sind und dass ein ausreichender zeitlicher Abstand zu anderen Impfungen eingehalten wird. Wir nehmen die Grppenschutzimpfung nur getrennt von anderen Impfungen vor.
Ihr Praxisteam
Corona-Impfstoff ist eingetroffen
Liebe Patientinnen und Patienten,
der Corona-Impfstoff ist eingetroffen.
Ab sofort können Sie sich dienstags von 11.00 bis 12.00 Uhr gegen Corona impfen lassen. Bitte vereinbaren Sie mit uns vorher einen Termin für die Impfung.
Einige Hinweise:
- Bitte bringen Sie Ihre Chipkarte und Ihren Impfausweis mit.
- Sie dürfen aktuell keine Infekterkrankung haben.
- Wir impfen mit dem Impfstoff Comirnaty Omicron der Firma BionTech.
- Wer kommt für die Impfung in Frage?
- Personen ab 60 Jahren
- Erwachsene mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19 Verläufe haben
- Bewohner von Pflegeeinrichtungen
- Mitarbeiter in medizinischen oder Pflegeeinrichtungen mit einem arbeitsbedingten Infektionsrisiko
- Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist
- Ausführliche Hinweise gibt das RKI hier
Ihr Praxisteam
Umstellung auf eRezept
Liebe Patientinnen und Patienten,
die Umstellung auf das eRezept ist abgeschlossen. Sie bekommen künftig kein Rezeptformular mehr in die Hand. Die verordneten Medikamente werden an den e-Rezept-Fachdienst (einen zentralen bundesweiten Server) gesendet. Von diesem ruft die Apotheke die Liste ab und händigt Ihnen dann die Arznei aus. Sie müssen dazu in der Apotheke Ihre Krankenkassen-Chipkarte vorlegen.
Für eine Übergangszeit können Sie einen Papierausdruck der Medikamente bekommen. Auch mit diesem kann die Apotheke abrufen, was Ihnen verordnet wurde.
Der Vorteil für die Patienten: Sie müssen für Folgerezepte nicht mehr in die Praxis kommen. Voraussetzung ist jedoch, dass für das laufende Quartal die Chipkarte eingelesen wurde. Ohne Chipkarte geht nichts mehr.
Was sich in unserem Ablauf der Rezeptausgabe in unserer Praxis ändert, erfahren Sie demnächst hier:
Rezeptausgabe der Praxis
Antwort rund um das eRezept gibt das Gesundheitsministerium hier:
Antworten zum eRezeptRechnungen für Atteste
Liebe Patientinnen und Patienten,
für die Ausstellung von ärztlichen Attesten und Bescheinigungen zum Beispiel für Schule und Studium berechnen wir gemäß Gebührenordnung Beträge von 2,50 bis 10 Euro. Aufgrund der Umstellung unseres Abrechnungssystems bitten wir Sie, Rechnungen bis 10 Euro sofort zu begleichen. Sie können dies in der Praxis bar, per EC- oder Kreditkarte sowie mit üblichen Bezahl-Apps tun. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Atteste erst nach bezahlter Rechnung herausgeben können.
Krankschreibung weiterhin an den Arbeitgeber schicken
Die Arztpraxis Golm empfiehlt ihren Patienten, auch weiterhin das Formular einer Krankschreibung unverzüglich an den Arbeitgeber zu schicken. Bekanntlich besteht eine Frist von drei Tagen. Bis dahin muss das Attest beim Arbeitgeber vorliegen. Die elektronische Weiterleitung an den Arbeitgeber über die Krankenkassen ist nach wie vor mit Problemen behaftet.
Die Praxis ist für die Weiterleitung nicht verantwortlich und übernimmt hierfür keine Gewähr. Um Ärger mit dem Arbeitgeber zu vermeiden, weil eine Krankschreibung wegen Fehlern bei der elektronischen Übertragung Krankenkasse – Arbeitgeber nicht pünktlich vorliegt, rät die Arztpraxis Golm ihren Patienten, das Attest auch weiterhin selbstständig beim Arbeitgeber einzureichen.
Assistenzarzt
Seit April 2024 arbeitet Jared Schuster bis voraussichtlich Juli 2025 als Assistenzarzt in der Praxis in Golm. Mehr dazu.
Akut-Sprechstunden
Liebe Patienten,
wir haben seit einiger Zeit Akut-Sprechstunden eingeführt. Wir reagieren damit auf die Forderungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes des Bundesgesundheitsministeriums.
Was hat sich geändert?
Die Behandlungszeiten für bestellte Patienten mit Termin und Akutpatienten, die keinen Termin benötigen, sind nun deutlicher voneinander getrennt. Für beide gibt es eigene Zeitfenster.
Was sind bestellte Patienten?
Als bestellter Patient kommen Sie zu uns, wenn wir mit Ihnen vorher einen Termin vereinbart haben, z.B. zum Labor, zur Sprechstunde oder zu Spezialuntersuchungen wie Sonografie oder EKG.
Was sind Akutpatienten?
Als Akutpatient haben Sie plötzlich auftretende Beschwerden wie zum Beispiel Fieber, Durchfall oder Herz-Kreislauf-Probleme. Oder Sie sind zum Beispiel aus dem Krankenhaus entlassen worden und sollen im Anschluss Ihren Hausarzt aufsuchen. In diesen Fällen stellen Sie sich bitte in unserer Akut-Sprechstunde vor. Unsere diensthabende Ärztin wird Sie behandeln. Hierfür benötigen Sie keinen Termin. Wir bitten um Verständnis, dass sich schwer abschätzen lässt, wann sich wie viele Patienten mit akuten Beschwerden vorstellen. Unter Umständen kann es in der Akut-Sprechstunde zu längeren Wartezeiten kommen.
Ihr Praxisteam