Praxis-Nachrichten

Neues aus der Arztpraxis Golm

Straßenbau und Elektroarbeiten

Liebe Patientinnen und Patienten,

der Arztpraxis Golm stehen umfangreiche Bauarbeiten bevor. Zunächst wird in der zweiten und dritten Märzwoche die Thomas-Müntzer-Straße erneuert. Anfang April dann finden Elektroarbeiten im Gebäude statt.

 

Straßenbau

Die Praxis muss vom 18. bis 28. März 2024 geschlossen bleiben. Nachdem im vergangenen Jahr die Fahrbahn der Reiherbergstraße saniert wurde, wird nun die Thomas-Müntzer-Straße erneuert. Die Reiherbergstraße ist während der Bauarbeiten befahrbar. Uns liegen keine weiteren Angaben für die künftige Gestaltung der Thomas-Müntzer-Straße und der dortigen Parkplätze vor. Auftraggeber der Straßenarbeiten ist die Stadt Potsdam.

  • Zunächst wird die Thomas-Müntzer-Straße ab 4. März halbseitig gesperrt.
  • Vom 18. bis 28. März ist die Thomas-Müntzer-Straße dann komplett gesperrt. Ein Zugang zur Arztpraxis ist in dieser Zeit nicht möglich. Die Praxis muss deshalb in diesen zwei Wochen geschlossen bleiben.

 

Die Vertretung vom 18. – 22. März übernehmen:

 

Die Vertretung vom 25. – 28. März übernimmt:

 

Elektroarbeiten

Voraussichtlich am 4. April 2024 finden Elektroarbeiten im Gebäude statt. Der Praxisbetrieb ist davon nicht betroffen. Die Praxis hat geöffnet.

Umstellung auf eRezept

Liebe Patientinnen und Patienten,

die Umstellung auf das eRezept ist abgeschlossen. Sie bekommen künftig kein Rezeptformular mehr in die Hand. Die verordneten Medikamente werden an den e-Rezept-Fachdienst (einen zentralen bundesweiten Server) gesendet. Von diesem ruft die Apotheke die Liste ab und händigt Ihnen dann die Arznei aus. Sie müssen dazu in der Apotheke Ihre Krankenkassen-Chipkarte vorlegen.

Für eine Übergangszeit können Sie einen Papierausdruck der Medikamente bekommen. Auch mit diesem kann die Apotheke abrufen, was Ihnen verordnet wurde.

Der Vorteil für die Patienten: Sie müssen für Folgerezepte nicht mehr in die Praxis kommen. Voraussetzung ist jedoch, dass für das laufende Quartal die Chipkarte eingelesen wurde. Ohne Chipkarte geht nichts mehr.

Was sich in unserem Ablauf der Rezeptausgabe in unserer Praxis ändert, erfahren Sie demnächst hier:

Rezeptausgabe der Praxis

 

Antwort rund um das eRezept gibt das Gesundheitsministerium hier:

Antworten zum eRezept

Grippe-Impfung 2023

Liebe Patientinnen und Patienten,

ab sofort können Sie sich täglich ab 9.30 Uhr zu den Öffnungszeiten (dienstags und donnerstags bis 17.00 Uhr) gegen die Grippe impfen lassen.

Sie brauchen dazu keinen Termin. Bitte bringen Sie Ihre Chipkarte und Ihren Impfausweis mit.

Corona-Auffrischungsimpfung

Liebe Patientinnen und Patienten,

Am 17. Oktober 2023 beginnen wir gemäß der Empfehlung der Impfkommission mit den Corona-Auffrischungsimpfungen.

Wir vergeben für die Corona-Impfung keine Termine. Unsere Corona-Impfzeiten sind ab 17. Oktober 2023 dienstags, mittwochs und donnerstags jeweils von 11.00 bis 12.00 Uhr (Anmeldung bis 11.30 Uhr).  

Wir verwenden den aktuellen Impfstoff Comirnaty XBB.1.5 von Biontech.

Bitte beachten Sie:

  • Empfohlen wird eine Corona-Auffrischungsimpfung für alle Patienten über 60 Jahre oder bei chronischen Erkrankungen auch vor dem 60. Lebensjahr
  • Die letzte Impfung oder Corona-Infektion sollten mindestens zwölf Monate zurückliegen
  • Es handelt sich um die Auffrischungsimpfung. Wir verabreichen keine Erst- und Zweitimpfung
  • Sie dürfen aktuell nicht erkrankt sein. Die letzte Erkrankung (Erkältung z.B.) muss 14 Tage zurückliegen
  • Zwischen der Grippe- und der Corona-Impfung müssen mindestens zwei, besser vier Wochen Abstand eingehalten werden
  • Bitte bringen Sie Ihre Chipkarte, Ihren Impfausweis und den ausgefüllten Bogen „Anamnese / Einwilligungserklärung“ des RKI mit. Diesen und den aktuellen Aufklärungsbogen des RKI können Sie hier herunterladen:

 

Anamnese / Einwilligung    Aufklärungsbogen

Rechnungen für Atteste

Liebe Patientinnen und Patienten,

für die Ausstellung von ärztlichen Attesten und Bescheinigungen zum Beispiel für Schule und Studium berechnen wir gemäß Gebührenordnung Beträge von 2,50 bis 10 Euro. Aufgrund der Umstellung unseres Abrechnungssystems bitten wir Sie, Rechnungen bis 10 Euro sofort zu begleichen. Sie können dies in der Praxis bar, per EC- oder Kreditkarte sowie mit üblichen Bezahl-Apps tun. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Atteste erst nach bezahlter Rechnung herausgeben können.

Krankschreibung weiterhin an den Arbeitgeber schicken

 

Golm, 3. Januar 2023. Die Arztpraxis Golm empfiehlt ihren Patienten dringend, auch weiterhin das Formular einer Krankschreibung unverzüglich an den Arbeitgeber zu schicken. Bekanntlich besteht eine Frist von drei Tagen. Bis dahin muss das Attest beim Arbeitgeber vorliegen. Medienberichte haben zu Verunsicherung geführt, ob dieser Schritt noch notwendig ist, weil die Weiterleitung ab 1. Januar 2023 digital erfolge.

In der Tat bestanden entsprechende Pläne. In der Vergangenheit wurden einzelne Schritte der Digitalisierung jedoch immer wieder verschoben.

Die Praxis ist für die Weiterleitung nicht verantwortlich und übernimmt hierfür keine Gewähr. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung schreibt dazu auf ihrer Internetseite: „Ab dem 1. Januar 2023 soll auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber nur noch digital erfolgen. Zuständig dafür sind nicht die Praxen, sondern die Krankenkassen – sie stellen den Arbeitgebern die AU-Informationen (AU = Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – d. Red.) elektronisch zur Verfügung.“

Um Ärger mit dem Arbeitgeber zu vermeiden, weil eine Krankschreibung wegen Fehlern bei der elektronischen Übertragung Krankenkasse – Arbeitgeber nicht pünktlich vorliegt, rät die Arztpraxis Golm ihren Patienten, das Attest auch weiterhin selbstständig beim Arbeitgeber einzureichen.

 

Assistenzärztin

 

Seit April 2023 arbeitet Dr. Carolin Niesen für ein Jahr als Assistenzärztin in der Praxis in Golm. Mehr dazu.

Akut-Sprechstunden

Liebe Patienten,

wir haben seit einiger Zeit Akut-Sprechstunden eingeführt. Wir reagieren damit auf die Forderungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes des Bundesgesundheitsministeriums.

Was hat sich geändert?

Die Behandlungszeiten für bestellte Patienten mit Termin und Akutpatienten, die keinen Termin benötigen, sind nun deutlicher voneinander getrennt. Für beide gibt es eigene Zeitfenster.

Was sind bestellte Patienten?

Als bestellter Patient kommen Sie zu uns, wenn wir mit Ihnen vorher einen Termin vereinbart haben, z.B. zum Labor, zur Sprechstunde oder zu Spezialuntersuchungen wie Sonografie oder EKG.

Was sind Akutpatienten?

Als Akutpatient haben Sie plötzlich auftretende Beschwerden wie zum Beispiel Fieber, Durchfall oder Herz-Kreislauf-Probleme. Oder Sie sind zum Beispiel aus dem Krankenhaus entlassen worden und sollen im Anschluss Ihren Hausarzt aufsuchen. In diesen Fällen stellen Sie sich bitte in unserer Akut-Sprechstunde vor. Unsere diensthabende Ärztin wird Sie behandeln. Hierfür benötigen Sie keinen Termin. Wir bitten um Verständnis, dass sich schwer abschätzen lässt, wann sich wie viele Patienten mit akuten Beschwerden vorstellen. Unter Umständen kann es in der Akut-Sprechstunde zu längeren Wartezeiten kommen.

Die Öffnungszeiten der Praxis, die Akut-Sprechstunden sowie die Sprechzeiten der einzelnen Fachärzte finden Sie hier.

Ihr Praxisteam