Praxis-Nachrichten
Neues aus der Arztpraxis GolmKrankschreibung weiterhin an den Arbeitgeber schicken
Golm, 3. Januar 2023. Die Arztpraxis Golm empfiehlt ihren Patienten dringend, auch weiterhin das Formular einer Krankschreibung unverzüglich an den Arbeitgeber zu schicken. Bekanntlich besteht eine Frist von drei Tagen. Bis dahin muss das Attest beim Arbeitgeber vorliegen. Medienberichte haben zu Verunsicherung geführt, ob dieser Schritt noch notwendig ist, weil die Weiterleitung ab 1. Januar 2023 digital erfolge.
In der Tat bestanden entsprechende Pläne. In der Vergangenheit wurden einzelne Schritte der Digitalisierung jedoch immer wieder verschoben.
Die Praxis ist für die Weiterleitung nicht verantwortlich und übernimmt hierfür keine Gewähr. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung schreibt dazu auf ihrer Internetseite: „Ab dem 1. Januar 2023 soll auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber nur noch digital erfolgen. Zuständig dafür sind nicht die Praxen, sondern die Krankenkassen – sie stellen den Arbeitgebern die AU-Informationen (AU = Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – d. Red.) elektronisch zur Verfügung.“
Um Ärger mit dem Arbeitgeber zu vermeiden, weil eine Krankschreibung wegen Fehlern bei der elektronischen Übertragung Krankenkasse – Arbeitgeber nicht pünktlich vorliegt, rät die Arztpraxis Golm ihren Patienten, das Attest auch weiterhin selbstständig beim Arbeitgeber einzureichen.
Grippe-Impfung
Der Grippe-Impfstoff für diese Saison ist eingetroffen.
Sie können sich täglich ab 9.30 Uhr zu den Öffnungszeiten gegen die Grippe impfen lassen. Einen Termin müssen Sie dafür nicht vereinbaren. Sie sollten eine Woche vor der Impfung frei von Infektanzeichen, also nicht erkältet, sein.
Bitte bringen Sie Chipkarte und Impfausweis mit.
Mittwoch wieder normaler Sprechtag
Da die Zahl der Corona-Impfungen zurückgeht, ist der Mittwoch nun wieder ein normaler Sprechstunden-Tag. Zwar wird weiterhin bevorzugt am Mittwoch geimpft, jedoch können Sie sich zur Akutsprechstunde vorstellen, am Tresen Termine vereinbaren, Rezepte abholen usw.
Die Akutsprechstunde am Mittwoch findet von 10.30 – 12.00 Uhr statt. Anmeldeschluss ist um 11.30 Uhr.
Geänderte Öffnungszeiten
Liebe Patienten, aufgrund der Corona-Situation und im Zusammenhang mit Ferien ergeben sich häufig Änderungen in den Öffnungszeiten.
Assistenzärztin
Bis Ende März 2023 arbeitet Dr. Romy Reetz als Assistenzärztin in der Praxis in Golm mit.
Frau Dr. Reetz hat an der Universität Hamburg Medizin studiert. In den Jahren danach arbeitete sie unter anderem in Kliniken in Eberswalde und in der Schweiz.
Akut-Sprechstunden
Liebe Patienten,
wir haben seit einiger Zeit Akut-Sprechstunden eingeführt. Wir reagieren damit auf die Forderungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes des Bundesgesundheitsministeriums.
Was hat sich geändert?
Die Behandlungszeiten für bestellte Patienten mit Termin und Akutpatienten, die keinen Termin benötigen, sind nun deutlicher voneinander getrennt. Für beide gibt es eigene Zeitfenster.
Was sind bestellte Patienten?
Als bestellter Patient kommen Sie zu uns, wenn wir mit Ihnen vorher einen Termin vereinbart haben, z.B. zum Labor, zur Sprechstunde oder zu Spezialuntersuchungen wie Sonografie oder EKG.
Was sind Akutpatienten?
Als Akutpatient haben Sie plötzlich auftretende Beschwerden wie zum Beispiel Fieber, Durchfall oder Herz-Kreislauf-Probleme. Oder Sie sind zum Beispiel aus dem Krankenhaus entlassen worden und sollen im Anschluss Ihren Hausarzt aufsuchen. In diesen Fällen stellen Sie sich bitte in unserer Akut-Sprechstunde vor. Unsere diensthabende Ärztin wird Sie behandeln. Hierfür benötigen Sie keinen Termin. Wir bitten um Verständnis, dass sich schwer abschätzen lässt, wann sich wie viele Patienten mit akuten Beschwerden vorstellen. Unter Umständen kann es in der Akut-Sprechstunde zu längeren Wartezeiten kommen.
Ihr Praxisteam