Praxis-Nachrichten

Neues aus der Arztpraxis Golm

Grippe-Impfung

Liebe Patientinnen und Patienten,

der Grippe-Impfstoff ist eingetroffen.

Sie können Sie zu folgenden Zeiten gegen die Grippe impfen lassen:

  • Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9.30 – 12.00 Uhr sowie
  • Dienstag und Donnerstag auch von 14.30 – 16.00 Uhr

Bitte bringen Sie zur Impfung Ihren Impfausweis und Ihre Chipkarte mit. Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Grippe-Impfung sieben Tage infektfrei sind.

Ihr Praxisteam

 

Corona-Impfung

Liebe Patientinnen und Patienten,

für eine Corona-Impfung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

Zur Impfung bringen Sie bitte Ihren Impfausweis und die Chipkarte mit. Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Impfung sieben Tage infektfrei sind.

Ihr Praxisteam

 

Elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab 1. Oktober 2025 bundesweit genutzt.

Die Krankenkassen haben die Akte für Sie bereits angelegt. Nun wird sie nach und nach von Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken mit Daten gefüllt. Dazu gehören zum Beispiel Arztbriefe und Laborbefunde.

Bei allen Fragen rund um die ePA hilft Ihnen Ihre Krankenkasse weiter. Wir kümmern uns um Ihre medizinische Versorgung.

Laut gesetzlichen Vorgaben erteilen Sie als Patient der Praxis mit dem Einlesen Ihrer Chipkarte für die Dauer von 90 Tagen die Genehmigung, Ihre elektronische Patientenakte zu nutzen, mit Daten zu befüllen bzw. Befunde herunterzuladen. Es sei denn, Sie widersprechen dem. In diesem Fall geben Sie uns bitte beim Einlesen Ihrer Chipkarte Bescheid. Generell haben Sie jederzeit das Recht, die Nutzung der ePA einzuschränken bzw. zu untersagen.

Ihr Praxisteam

Vitamin-B12-Injektion

Liebe Patientinnen und Patienten,

die Verabreichung von Vitamin-B12-Spritzen zur Aufrechterhaltung des Vitaminspiegels für das allgemeine Wohlbefinden stellt eine ärztliche Leistung dar, für die die Krankenkassen nicht aufkommen. Gerne wollen wir Ihnen aber diesen Service weiter anbieten.

Aus diesem Grund stellen wir die Vitamin-B12-Injektionen ab 1. Januar 2025 gemäß Gebührenordnung GÖÄ privat in Rechnung. Die Ampullen besorgen Sie sich mit dem von uns ausgestellten Rezept wie gewohnt selbst in der Apotheke.

Ausgenommen sind Erkrankungen, die die Gabe von Vitamin B12 erfordern und deren Kosten regulär von den Kassen übernommen werden. Die hierfür in Frage kommenden Patienten werden von unseren Ärzten informiert. Für sie ist die Verabreichung der Spritzen in der Praxis weiterhin kostenfrei.

Umstellung auf eRezept

Liebe Patientinnen und Patienten,

die Umstellung auf das eRezept ist abgeschlossen. Sie bekommen künftig kein Rezeptformular mehr in die Hand. Die verordneten Medikamente werden an den e-Rezept-Fachdienst (einen zentralen bundesweiten Server) gesendet. Von diesem ruft die Apotheke die Liste ab und händigt Ihnen dann die Arznei aus. Sie müssen dazu in der Apotheke Ihre Krankenkassen-Chipkarte vorlegen.

Für eine Übergangszeit können Sie einen Papierausdruck der Medikamente bekommen. Auch mit diesem kann die Apotheke abrufen, was Ihnen verordnet wurde.

Der Vorteil für die Patienten: Sie müssen für Folgerezepte nicht mehr in die Praxis kommen. Voraussetzung ist jedoch, dass für das laufende Quartal die Chipkarte eingelesen wurde. Ohne Chipkarte geht nichts mehr.

Was sich in unserem Ablauf der Rezeptausgabe in unserer Praxis ändert, erfahren Sie demnächst hier:

Rezeptausgabe der Praxis

 

Antwort rund um das eRezept gibt das Gesundheitsministerium hier:

Antworten zum eRezept

Rechnungen für Atteste

Liebe Patientinnen und Patienten,

für die Ausstellung von ärztlichen Attesten und Bescheinigungen zum Beispiel für Schule und Studium berechnen wir gemäß Gebührenordnung Beträge von 2,50 bis 10 Euro. Aufgrund der Umstellung unseres Abrechnungssystems bitten wir Sie, Rechnungen bis 10 Euro sofort zu begleichen. Sie können dies in der Praxis bar, per EC- oder Kreditkarte sowie mit üblichen Bezahl-Apps tun. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Atteste erst nach bezahlter Rechnung herausgeben können.

Akut-Sprechstunden

Liebe Patienten,

wir haben seit einiger Zeit Akut-Sprechstunden eingeführt. Wir reagieren damit auf die Forderungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes des Bundesgesundheitsministeriums.

Was hat sich geändert?

Die Behandlungszeiten für bestellte Patienten mit Termin und Akutpatienten, die keinen Termin benötigen, sind nun deutlicher voneinander getrennt. Für beide gibt es eigene Zeitfenster.

Was sind bestellte Patienten?

Als bestellter Patient kommen Sie zu uns, wenn wir mit Ihnen vorher einen Termin vereinbart haben, z.B. zum Labor, zur Sprechstunde oder zu Spezialuntersuchungen wie Sonografie oder EKG.

Was sind Akutpatienten?

Als Akutpatient haben Sie plötzlich auftretende Beschwerden wie zum Beispiel Fieber, Durchfall oder Herz-Kreislauf-Probleme. Oder Sie sind zum Beispiel aus dem Krankenhaus entlassen worden und sollen im Anschluss Ihren Hausarzt aufsuchen. In diesen Fällen stellen Sie sich bitte in unserer Akut-Sprechstunde vor. Unsere diensthabende Ärztin wird Sie behandeln. Hierfür benötigen Sie keinen Termin. Wir bitten um Verständnis, dass sich schwer abschätzen lässt, wann sich wie viele Patienten mit akuten Beschwerden vorstellen. Unter Umständen kann es in der Akut-Sprechstunde zu längeren Wartezeiten kommen.

Die Öffnungszeiten der Praxis, die Akut-Sprechstunden sowie die Sprechzeiten der einzelnen Fachärzte finden Sie hier.

Ihr Praxisteam